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Unfallersatz
Sie sind schuldlos in einen Unfall verwickelt und benötigen ein
Ersatzfahrzeug?
OPEL rent ist der richtige Partner für Sie!
Ein Unfall ist immer eine unerfreuliche Sache. Wir helfen Ihnen, diese
Angelegenheit so schnell wie möglich hinter sich zu bringen - mit
dem größtmöglichen Nutzen.
Unfallersatzwagen/Schadensminderungspflicht
Bei der Inanspruchnahme eines Mietwagens als Unfallersatzwagen müssen
Sie die auferlegte Schadensminderungspflicht beachten. D.h. Sie dürfen
nicht ungeprüft das teuerste Angebot wählen.
Nutzungsausfall
Sollten Sie sich auch ohne Fahrzeug behelfen können, so haben Sie
das Recht, bei der gegnerischen Versicherung Nutzungsausfall zu beantragen.
Benötigen Sie jedoch für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung
einen Ersatzwagen, so steht Ihnen dieser ausdrücklich zu. Die Mietwagenkosten
gehören nach ständiger Rechtssprechung zu jenem Aufwand, den
der Schädiger / seine Versicherung nach §249, Satz 2 BGB ersetzen
muss.
Eigenersparnis
Wenn Sie ein Fahrzeug anmieten, unterstellt die Rechtssprechung, dass
Sie Ersparnisse haben, da Ihr Wagen während der Reparatur in der
Werkstatt steht. Die gegnerische Versicherung kann daher bis zu 10% von
den Mietwagenkosten als ersparte Eigenkosten abziehen.
Machen Sie sich aber deswegen keine Sorgen.. - Ihr freundlicher OEPL rent
Partner wird alles tun, damit Ihnen als Unfallgeschädigter kein Nachteil
aus der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges entsteht. Falls die gegnerische
Versicherung oder ein Gericht Ihnen eine Mithaftung anlastet, müssen
Sie nur den entsprechenden Teil der Mietwagenrechnung bezahlen - und keinen
Euro mehr!
Abrechnung
Nach Erhalt unserer Rechnung, prüfen Sie diese bitte. Entweder können
Sie die Zahlung direkt an uns leisten und dann bei der gegnerischen Versicherung
einreichen oder sie bestätigen die Abrechnung als rechnerisch und
inhaltlich korrekt und fordern die Versicherung auf, den Ausgleich an
uns vorzunehmen.
Am besten senden Sie -gleich nach Erhalt - die Reparaturrechnung Ihrer
Werkstatt mit Kopie Ihres Kfz-Scheines an die gegnerische Versicherung.
Von dieser werden Sie dann einen Fragebogen erhalten, den Sie schnellst
möglich zurück senden sollten.
Sollte die Versicherung Ihrer Zahlungsaufforderung nicht nachkommen,
müssen wir - auf Grund rechtlicher Bestimmungen - die ausstehende
Rechnung bei Ihnen anmahnen, bevor wir uns mit Ihrer Versicherung in Verbindung
setzen dürfen.
Im Falle einer Zahlungsverweigerung der gegnerischen Versicherung -aus
welchen Gründen auch immer - können Sie entweder in Vorlage
treten oder einen Anwalt einschalten.
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